Wir wollen
 
durch eine neue Form der Nachbarschaftshilfe Menschen beistehen und sie in Kontakt 
miteinander bringen. Hilfe auf Gegenseitigkeit leisten nach dem Motto:  
Mitglieder helfen Mitgliedern.
Wo leisten wir Hilfe?         
  
In Flammersfeld und den umliegenden Gemeinden  
Wer leistet Hilfe?
Alle Mitglieder, die bereit und fähig sind, Hilfe zu geben   
Was tun wir?
Wir helfen z.B.: beim Einkauf oder gelegentlichen Tätigkeiten im Haushalt.  
Wir begleiten zu Behörden oder zu Ärzten.  
Wir organisieren Ausflüge und Veranstaltungen. 
Wir führen individuelle Fahrten durch. 
Wir machen Besuche. 
Wir erledigen kleinere Reparaturen, leichte Gartenarbeiten usw. 
Wir pflegen und fördern die Geselligkeit. 
Wir tun noch manches mehr.  
Was ist Hilfe auf Gegenseitigkeit?
Für erbrachte Leistungen werden dem Helfer/Innen Zeitpunkte gutgeschrieben, die bei 
Eigenbedarf eingelöst werden können.   
Der Helfer/Innen erhält Kostenersatz für Fahrtkosten in Höhe von 0,40 € pro km bei 
eigenem PKW-Einsatz. Für erbrachte Hilfeleistungen wird eine 
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 2,00 € für die erste Stunde und 1,00 € für jede 
weitere angefangene Stunde erhoben. Der Kilometerpreis beträgt 0,35 € . Bei Einsatz 
eines privaten PKW ́s wird dem Helfer ein Fahrkostenersatz von 0,40 € erstattet. Den 
Differenzbetrag von 0,05 € übernimmt der Verein.  
Organisatorische Hinweise
Die Bürozeiten des Vereins sind werktags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. 
Mittagspause ist von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Anrufe außerhalb dieser Zeiten werden nur in Notfällen entgegengenommen. 
Benötigte Hilfen sind rechtzeitig anzumelden, damit genügend Zeit verbleibt, um ehrenamtliche 
Helfer/Innen zu kontaktieren. Ein Anspruch auf jederzeitige Hilfe besteht nicht.  
Jeder Ehrenamtliche hat das Recht, ohne Angabe von Gründen eine Hilfegewährung abzulehnen. 
Nicht angemeldete Hilfeleistungen werden nicht abgerechnet. Dies geschieht u.a. aus 
versicherungsrechtlichen Gründen. Jedem ist natürlich unbenommen, Nachbarn ohne 
Einschaltung des Vereins um Hilfe zu bitten. Für diese Hilfen besteht dann allerdings kein 
Versicherungsschutz durch den Verein.  
Für gemeinsame Unternehmungen, die eine Anmeldung voraussetzen, hat eine rechtzeitige 
Mitteilung an den Verein zu erfolgen. Im Vorfeld ist immer einiges zu organisieren, was nur schwer 
gelingt, wenn Anmeldungen kurz vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.  





























